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Allgemeine Verkaufs- und Leistungsbedingungen

Zuletzt aktualisiert: 21. Juli 2026 ARCKONE SRL - Version 1.5 - Juli 2026

Auf dieser Seite

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  1. Artikel 1 - Identifikation
  2. Artikel 2 - Geltungsbereich
  3. Artikel 3 - Angebote und Bestellungen
  4. Artikel 4 - Preise und Tarife
  5. Artikel 5 - Rechnungsstellung und Zahlung
  6. Artikel 6 - Zahlungsverzug
  7. Artikel 7 - Pflichten des Kunden
  8. Artikel 8 - Ausführung der Leistungen
  9. Artikel 9 - Abnahme und Freigabe
  10. Artikel 10 - Gewährleistung
  11. Artikel 11 - Geistiges Eigentum
  12. Artikel 12 - Vertraulichkeit
  13. Artikel 13 - Datenschutz (DSGVO)
  14. Artikel 14 - Haftung
  15. Artikel 15 - Höhere Gewalt
  16. Artikel 16 - Kündigung
  17. Artikel 17 - Unterauftragsvergabe
  18. Artikel 18 - Abwerbeverbot
  19. Artikel 19 - Datenübertragbarkeit und Ausstiegsklausel
  20. Artikel 20 - Anwendbares Recht und Gerichtsstand
  21. Artikel 21 - Elektronischer Beweis
  22. Artikel 22 - Besondere Bestimmungen für Verbraucher (B2C)
  23. Artikel 23 - Verschiedene Bestimmungen
  24. Artikel 24 - Muster-Widerrufsformular

Artikel 1 - Identifikation #

ARCKONE SRL, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (société à responsabilité limitée) belgischen Rechts.

  • Gesellschaftssitz: Rue Beyaert 83, 7500 Tournai
  • Unternehmensnummer (Zentrale Datenbank der Unternehmen, BCE): 1036.692.448
  • USt-IdNr.: BE 1036.692.448
  • E-Mail: hello@arckone.com
  • Telefon: +32 490 46 03 34
  • Register der juristischen Personen (RPM), Unternehmensgericht (Tribunal de l’entreprise) des Hennegau, Abteilung Tournai

Die für einen Auftrag spezifisch geltenden Versicherungen werden, sofern sie bestehen oder erforderlich sind, im Angebot angegeben oder vor Beginn der Leistung schriftlich bestätigt. Fehlt eine solche Angabe, begründet dies keine Verpflichtung zu einem bestimmten Versicherungsschutz.

Nachstehend „der Auftragnehmer“ genannt.


Artikel 2 - Geltungsbereich #

2.1. Diese Allgemeinen Bedingungen gelten für alle Offerten, Angebote, Verträge und Leistungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden (nachstehend „der Kunde“), sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart und von beiden Parteien unterzeichnet wurde.

2.2. Der Kunde gilt als mit diesen Bedingungen einverstanden, sobald er das Angebot unterzeichnet, die Bestellung schriftlich bestätigt oder eine Rechnung (auch teilweise) bezahlt.

2.3. Verweisen die Vertragsunterlagen des Kunden auf dessen eigene Allgemeine Bedingungen, so werden diese und die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen Vertragsbestandteil, mit Ausnahme der miteinander unvereinbaren Klauseln, die gemäß Artikel 5.23 des Zivilgesetzbuches (Code civil) wirkungslos sind. Jede Abweichung von diesen Bedingungen muss ausdrücklich in einem gesonderten, von beiden Parteien schriftlich angenommenen Dokument festgehalten werden.

2.4. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Bedingungen aus sachlichen Gründen (gesetzliche, regulatorische, technische oder wirtschaftliche Entwicklungen) zu ändern. Die neuen Bedingungen gelten für jede nach ihrer Veröffentlichung erteilte neue Bestellung. Bei laufenden Verträgen teilt der Auftragnehmer dem Kunden die Änderungen schriftlich mit einer Frist von 30 Tagen mit. Änderungen, die wesentliche Vertragsbestandteile (Preis, Leistungsumfang, Haftung) betreffen, bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Kunden.

2.5. „Unternehmer-Kunde“ bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die zu Zwecken handelt, die ihrer gewerblichen, industriellen, handwerklichen, freiberuflichen oder beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. „Verbraucher-Kunde“ bezeichnet jede natürliche Person, die zu Zwecken handelt, die nicht ihrer beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Ist der Kunde ein Verbraucher, gehen die zwingenden Bestimmungen des Verbraucherrechts jeder entgegenstehenden Klausel dieser Bedingungen vor.

2.6. Im Fall eines Widerspruchs gehen das Angebot oder die schriftlich angenommenen Besonderen Bedingungen diesen Allgemeinen Bedingungen vor, jedoch nur im Umfang dieses Widerspruchs. Eine Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten geht nur für die von ihr geregelten Gegenstände vor.


Artikel 3 - Angebote und Bestellungen #

3.1. Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Kalendertage ab ihrem Ausstellungsdatum gültig.

3.2. Ein vom Kunden angenommenes Angebot gilt als verbindliche Bestellung. Die Annahme kann durch Unterschrift, per E-Mail oder auf jedem anderen schriftlichen Weg erfolgen.

3.3. Jede Änderung gegenüber dem ursprünglichen Angebot wird in einem schriftlichen Nachtrag festgehalten und kann zu einer Anpassung von Preis und Frist führen. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, mit zusätzlichen Arbeiten vor Unterzeichnung des Nachtrags zu beginnen.

3.4. Die in den Angeboten genannten Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Euro und ohne MwSt. (zzgl. MwSt.).

3.5. Das Angebot beschreibt im Einzelnen die vereinbarten funktionalen und technischen Spezifikationen. Nicht ausdrücklich im Angebot genannte Elemente gehören nicht zum Leistungsumfang des Auftrags.

3.6. Bei online geschlossenen Bestellungen bestätigt der Kunde seine Bestellung, nachdem er die wesentlichen Merkmale der Leistung, den Preis, die Zahlungsmodalitäten, diese Allgemeinen Bedingungen und gegebenenfalls die Informationen zum Widerrufsrecht einsehen konnte. Die Bestellung wird erst nach Bestätigung durch den Auftragnehmer oder nach tatsächlicher Bestätigung der Zahlung endgültig, je nach dem anwendbaren Bestellablauf.

3.7. Der Auftragnehmer kann eine Bestellung ablehnen oder aussetzen bei offensichtlichem Preis- oder Beschreibungsfehler, bei Betrugsverdacht, bei abgelehnter Zahlung, bei unvollständigen Angaben oder bei einer Anfrage, die offensichtlich mit seinen Tätigkeiten, seinen gesetzlichen Pflichten oder seinen technischen Gegebenheiten unvereinbar ist.


Artikel 4 - Preise und Tarife #

4.1. Die Leistungen werden nach den vereinbarten Modalitäten abgerechnet: Pauschalpreis, Abrechnung nach Aufwand (Stunden- oder Tagessatz) oder Abonnement.

4.2. Bei Leistungen nach Aufwand übermittelt der Auftragnehmer eine Aufstellung der geleisteten Stunden. Der anwendbare Stunden- oder Tagessatz ist der im Angebot oder im Vertrag genannte.

4.3. Reise-, Unterkunfts- und Drittlizenzkosten sowie alle sonstigen vereinbarten Kosten werden zusätzlich in Rechnung gestellt, sofern sie nicht ausdrücklich im Pauschalpreis enthalten sind.

4.4. Die Tarife wiederkehrender Leistungen können höchstens einmal pro Kalenderjahr auf der Grundlage der Entwicklung des belgischen Gesundheitsindex (indice santé) seit der letzten Preisfestsetzung angepasst werden. Der Auftragnehmer kann zudem jede belegte Erhöhung der Kosten für Lizenzen, Hosting, SaaS-Dienste, APIs, Steuern oder gesetzliche Pflichten, die unmittelbar mit der Leistung zusammenhängt, im entsprechenden Umfang weitergeben. Jede Anpassung wird dem Kunden mindestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten auf einem dauerhaften Datenträger mitgeteilt und gilt nicht rückwirkend für laufende Pauschalbestellungen. Beruht die Anpassung nicht ausschließlich auf dem Gesundheitsindex oder übersteigt sie dessen Entwicklung, kann der Kunde die betreffende wiederkehrende Leistung spätestens zum Tag des Inkrafttretens der Anpassung schriftlich und kostenfrei kündigen. Bereits geschuldete Beträge bleiben fällig.

4.5. Pauschalpreise sind für den im Angebot festgelegten Leistungsumfang fest und endgültig. Sie unterliegen keiner Anpassung und keiner Neuverhandlung aufgrund veränderter Umstände (die Parteien schließen die Anwendung von Artikel 5.74 des Zivilgesetzbuches (Code civil) auf die vereinbarten Pauschalpreise ausdrücklich aus).


Artikel 5 - Rechnungsstellung und Zahlung #

5.1. Rechnungen sind, sofern nicht schriftlich besondere Bedingungen vereinbart wurden, innerhalb von 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum zahlbar.

5.2. Die Zahlungsfrist darf in keinem Fall 60 Kalendertage überschreiten (Gesetz vom 2. August 2002 über die Bekämpfung des Zahlungsverzugs im Handelsverkehr).

5.3. Bei Projekten mit einem Betrag von mehr als 2.500 EUR zzgl. MwSt. kann der Auftragnehmer bei der Bestellung eine Anzahlung von 30 % bis 50 % verlangen. Der Restbetrag wird bei Lieferung oder nach dem vereinbarten Zahlungsplan in Rechnung gestellt. Solange die Anzahlung nicht geleistet ist, ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, mit den Arbeiten zu beginnen.

5.4. Ist eine strukturierte elektronische Rechnung gesetzlich vorgeschrieben, insbesondere für belgische B2B-Umsätze, die in den Anwendungsbereich dieser Pflicht fallen, wird die Rechnung in einem konformen Format über Peppol oder ein anderes gesetzlich zugelassenes Netzwerk übermittelt. Eine Kopie im PDF-Format kann zu Informationszwecken versandt werden, ersetzt jedoch nicht die strukturierte Rechnung. Außerhalb des Anwendungsbereichs dieser Pflicht können Rechnungen elektronisch im PDF-Format übermittelt werden.

5.5. Der Erhalt einer Rechnung ohne schriftlichen und begründeten Einspruch innerhalb von 15 Kalendertagen gilt als Annahme der Rechnung.

5.6. Jeder Einspruch gegen eine Rechnung ist innerhalb von 15 Tagen nach ihrem Erhalt schriftlich, genau und begründet zu erheben. Ein teilweiser Einspruch setzt die Pflicht zur Zahlung des nicht bestrittenen Teils nicht aus.


Artikel 6 - Zahlungsverzug #

6.1. Dieser Artikel 6 gilt für Unternehmer-Kunden. Ist der Kunde ein Verbraucher, gelten die besonderen Regeln von Artikel 22.7.

6.2. Zahlt ein Unternehmer-Kunde bei Fälligkeit nicht, sind von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung Verzugszinsen zu dem für Handelsgeschäfte geltenden Zinssatz geschuldet, wie er in Anwendung des Gesetzes vom 2. August 2002 halbjährlich festgelegt und vom Föderalen Öffentlichen Dienst Finanzen (SPF Finances) veröffentlicht wird.

6.3. Sind Verzugszinsen gemäß Artikel 6.2 geschuldet, erhöht sich der unbezahlte Betrag von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung um eine Pauschalentschädigung von 40 EUR für Beitreibungskosten, gemäß Artikel 6 des Gesetzes vom 2. August 2002 über die Bekämpfung des Zahlungsverzugs im Handelsverkehr.

6.4. Bleibt ein fälliger und nicht ernsthaft bestrittener Betrag acht Kalendertage nach Versand einer schriftlichen Inverzugsetzung unbezahlt, kann der Auftragnehmer nach vorheriger Mitteilung an den Kunden die Leistungen aus dem betreffenden Vertrag in verhältnismäßiger Weise aussetzen und jede neue Bestellung bis zur vollständigen Zahlung ablehnen. Die Aussetzung verlängert die Ausführungsfristen um ihre Dauer zuzüglich der für die Wiederaufnahme vernünftigerweise erforderlichen Zeit. Sie befreit den Kunden nicht von den bereits geschuldeten Beträgen.

6.5. Zusätzlich zu der in Artikel 6.3 genannten Pauschalentschädigung hat der Auftragnehmer Anspruch auf angemessenen Ersatz der sonstigen Beitreibungskosten, die diese Pauschale übersteigen, tatsächlich angefallen sind und auf den Zahlungsverzug zurückgehen, einschließlich der anwendbaren Verfahrensentschädigung (indemnité de procédure), soweit gesetzlich zulässig. Dieselben Kosten können nicht zweimal geltend gemacht werden.


Artikel 7 - Pflichten des Kunden #

7.1. Der Kunde verpflichtet sich, dem Auftragnehmer alle für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Daten, Zugänge und Unterlagen innerhalb der vereinbarten Fristen zur Verfügung zu stellen. Jede Verzögerung des Kunden bei der Bereitstellung dieser Elemente führt zu einer entsprechenden Verschiebung der Lieferfristen und kann keine Vertragsstrafe zulasten des Auftragnehmers begründen.

7.2. Der Kunde benennt einen einzigen Ansprechpartner, der befugt ist, die Liefergegenstände freizugeben und die projektbezogenen Entscheidungen zu treffen. Die Anweisungen des benannten Ansprechpartners binden den Kunden.

7.3. Der Kunde sichert zu, dass er über alle erforderlichen Rechte an den Inhalten, Daten, Texten, Bildern, Logos und allem sonstigen Material verfügt, das er dem Auftragnehmer im Rahmen des Auftrags bereitstellt. Der Kunde stellt den Auftragnehmer von jeder Haftung frei und verpflichtet sich, ihn im Fall von Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit diesen Inhalten (Verletzung von Schutzrechten, Verleumdung, Verletzung von Persönlichkeitsrechten, Verletzung der Privatsphäre oder jede sonstige Rechtsverletzung) vollständig schadlos zu halten.

7.4. Der Kunde ist, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, allein für die regelmäßige Sicherung seiner eigenen Daten und der Inhalte verantwortlich, die er dem Auftragnehmer bereitstellt.

7.5. Stellt der Kunde dem Auftragnehmer personenbezogene Daten zum Training von Modellen künstlicher Intelligenz oder zur automatisierten Verarbeitung bereit, sichert der Kunde die Rechtmäßigkeit der Erhebung und Verarbeitung dieser Daten zu, einschließlich der Einholung der erforderlichen Einwilligungen.

7.6. Der Kunde übermittelt dem Auftragnehmer keine sensiblen Daten im Sinne der DSGVO (insbesondere Gesundheitsdaten, biometrische Daten sowie Daten zu Überzeugungen, sexueller Orientierung, Straftaten oder Minderjährigen), es sei denn, es liegt eine vorherige schriftliche Vereinbarung vor, die die betroffenen Daten, die Zwecke, die Sicherheitsmaßnahmen, die Speicherfristen und die Verantwortlichkeiten jeder Partei festlegt.


Artikel 8 - Ausführung der Leistungen #

8.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Leistungen mit der Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit eines fachkundigen Unternehmers zu erbringen. Die Pflichten des Auftragnehmers sind, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, Bemühenspflichten (obligations de moyens).

8.2. Die mitgeteilten Lieferfristen sind unverbindlich, es sei denn, eine Frist wird schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Dauert eine erhebliche, vom Auftragnehmer zu vertretende Verzögerung mehr als 15 Kalendertage nach einer schriftlichen und ausführlichen Inverzugsetzung durch den Kunden an, kann dieser den noch nicht ausgeführten Teil der Leistungen schriftlich kündigen, ohne Kosten für diesen Teil. Bereits ausgeführte und abgenommene Leistungen bleiben geschuldet. Dieser Absatz gilt nicht für Verzögerungen, die vom Kunden oder durch höhere Gewalt verursacht wurden. Eine etwaige Entschädigung unterliegt weiterhin Artikel 14 und den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.

8.3. Der Auftragnehmer ist frei, seine Arbeit nach eigenem Ermessen zu organisieren (Methoden, Werkzeuge, Arbeitszeiten), unter Einhaltung der vereinbarten Spezifikationen.

8.4. Bei Beratungsleistungen (Consulting, Engineering, KI) gibt der Auftragnehmer Empfehlungen auf der Grundlage der zum Zeitpunkt des Auftrags verfügbaren Informationen. Die erzielten Ergebnisse hängen von Faktoren ab, die außerhalb der Kontrolle des Auftragnehmers liegen. Der Auftragnehmer garantiert nicht das Erreichen eines bestimmten Ergebnisses (auch nicht in Bezug auf Suchmaschinenplatzierung, algorithmische Leistung oder Kapitalrendite).

8.5. Leistungen mit Einsatz künstlicher Intelligenz: Die mit KI-Werkzeugen erzeugten oder unterstützten Ergebnisse, einschließlich Texten, Bildern, Code, Analysen, Klassifizierungen oder Empfehlungen, werden im Rahmen einer Bemühenspflicht erbracht. Der Auftragnehmer garantiert weder ihre Richtigkeit, ihre Vollständigkeit, ihre Freiheit von Verzerrungen (Bias), ihre Originalität, ihre Eignung für einen bestimmten Zweck noch das Nichtbestehen von Rechten Dritter.

8.6. Der Kunde bleibt allein verantwortlich für die menschliche Prüfung, die Auslegung, die endgültige Entscheidung, die Veröffentlichung, die Inbetriebnahme und die Verwendung der KI-gestützten Ergebnisse. Außer bei nachgewiesenem Verschulden des Auftragnehmers bei der Ausführung des Auftrags haftet der Auftragnehmer nicht für die Folgen der endgültigen Verwendung dieser Ergebnisse durch den Kunden oder durch Dritte.

8.7. KI-gestützte Ergebnisse dürfen nicht für Entscheidungen mit rechtlicher, finanzieller, medizinischer, personalbezogener, versicherungsbezogener, sicherheitsbezogener oder sonst erheblicher Wirkung auf Personen verwendet werden ohne angemessene menschliche Prüfung, Risikoanalyse und eine besondere schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien.

8.8. Das Eigentum an den im Rahmen des Auftrags durch KI erzeugten Ergebnissen (Outputs) richtet sich nach Artikel 11, vorbehaltlich der Bedingungen, die für die verwendeten Werkzeuge, Modelle, Datensätze und Komponenten Dritter gelten.


Artikel 9 - Abnahme und Freigabe #

9.1. Bei Lieferung jedes Liefergegenstands oder am Ende des Auftrags verfügt der Kunde über eine Frist von 15 Werktagen, um seine schriftlichen und begründeten Anmerkungen vorzubringen. Nach Ablauf dieser Frist ohne schriftliche Anmerkung gilt der Liefergegenstand als vorbehaltlos abgenommen (stillschweigende Abnahme).

9.2. Die Anmerkungen müssen genau und begründet sein und sich ausschließlich auf die Nichtübereinstimmung des Liefergegenstands mit den im Angebot vereinbarten Spezifikationen beziehen. Der Auftragnehmer behebt die nicht konformen Elemente innerhalb einer angemessenen Frist.

9.3. Der Kunde kann einen Liefergegenstand unter Vorbehalt geringfügiger Mängel abnehmen, die seine Nutzung nicht beeinträchtigen. Diese Mängel werden im Rahmen der Gewährleistung (Artikel 10) behandelt.

9.4. Wünsche nach Ergänzungen oder Änderungen, die nicht im ursprünglichen Angebot enthalten waren, werden als Zusatzleistungen behandelt (Artikel 3.3 und 3.5).

9.5. Die ausdrückliche oder stillschweigende Abnahme erstreckt sich auf die Übereinstimmung des Liefergegenstands mit den vereinbarten Spezifikationen. Sie bedeutet keinen Verzicht des Kunden auf etwaige verborgene Mängel, die weiterhin der Gewährleistung nach Artikel 10 unterliegen.

9.6. Entscheidet sich der Kunde, nachdem er eine angemessene Möglichkeit zur Prüfung eines Liefergegenstands hatte, diesen ganz oder teilweise in Betrieb zu nehmen, oder genehmigt er dessen Inbetriebnahme, gelten die tatsächlich in Betrieb genommenen Elemente hinsichtlich ihrer offensichtlichen Mängel und ihrer Übereinstimmung mit den vereinbarten Spezifikationen als abgenommen. Diese Abnahme erstreckt sich weder auf verborgene Mängel noch auf Fehler, die vor der Inbetriebnahme vernünftigerweise nicht erkannt werden konnten, und unterliegt weiterhin Artikel 10.


Artikel 10 - Gewährleistung #

10.1. Der Auftragnehmer gewährleistet die Übereinstimmung der Liefergegenstände mit den im Angebot vereinbarten Spezifikationen für einen Zeitraum von 60 Kalendertagen ab dem Datum der (ausdrücklichen oder stillschweigenden) Abnahme.

10.2. Während dieses Zeitraums behebt der Auftragnehmer kostenlos reproduzierbare Fehler, die eine Abweichung von den vereinbarten Spezifikationen darstellen.

10.3. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind:

  • Fehler, die auf eine Änderung des Liefergegenstands durch den Kunden oder einen nicht befugten Dritten zurückgehen
  • Fehler, die auf eine Nutzung zurückgehen, die nicht den Spezifikationen oder der Dokumentation entspricht
  • Fehler im Zusammenhang mit der technischen Umgebung des Kunden (Hardware, Software, Netzwerk), die im Angebot nicht spezifiziert ist
  • Wünsche nach Weiterentwicklung oder funktionaler Änderung
  • Geringfügige oder rein optische Fehler, die die Nutzung des Liefergegenstands nicht beeinträchtigen

10.4. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist wird jedes Tätigwerden des Auftragnehmers (korrektive, weiterentwickelnde oder anpassende Wartung) gesondert zu den dann geltenden Tarifen in Rechnung gestellt.

10.5. Der Auftragnehmer gewährleistet lediglich, dass seine eigenen Arbeiten zur Auswahl, Konfiguration und Integration von Komponenten Dritter zum Zeitpunkt der Abnahme den vereinbarten Spezifikationen entsprechen. Vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zusage im Angebot, vorbehaltlich Artikel 14.4 und unbeschadet der zwingenden gesetzlichen Gewährleistung garantiert der Auftragnehmer nicht die Funktionsfähigkeit als solche, die Verfügbarkeit, die Sicherheit, die künftige Kompatibilität, die Weiterentwicklung oder den Fortbestand von Komponenten oder Diensten Dritter, soweit diese seiner angemessenen Kontrolle entzogen sind. Jede Anpassung, die nach der Abnahme durch ein Update, eine Änderung, eine Einstellung oder eine Unterbrechung erforderlich wird, die ein Dritter beschlossen hat, stellt eine Zusatzleistung dar, es sei denn, sie behebt ein unter diese Gewährleistung fallendes Verschulden des Auftragnehmers.


Artikel 11 - Geistiges Eigentum #

11.1. Grundsatz: Der Auftragnehmer ist und bleibt Inhaber sämtlicher Rechte des geistigen Eigentums (Urheberrechte, verwandte Schutzrechte, Rechte an Datenbanken, Rechte an Computerprogrammen) an den im Rahmen des Auftrags geschaffenen Werken, gemäß Buch XI des Wirtschaftsgesetzbuches (Code de droit économique).

11.2. Nutzungslizenz: Nach vollständiger Zahlung aller aus dem Vertrag geschuldeten Beträge gewährt der Auftragnehmer dem Kunden eine nicht ausschließliche, weltweite Nutzungslizenz für die gesetzliche Schutzdauer an den Liefergegenständen im Rahmen der vereinbarten Zwecke. Diese Lizenz umfasst die Rechte zur Vervielfältigung, öffentlichen Wiedergabe, Verbreitung und Bearbeitung, die für die normale Verwertung der Liefergegenstände durch den Kunden erforderlich sind. Sofern im Angebot nicht anders angegeben, behält der Auftragnehmer das Recht, die erstellten Entwicklungen ganz oder teilweise für andere Kunden oder Projekte wiederzuverwenden, anzupassen und zu vermarkten. Die Vergütung für diese Lizenz ist im im Angebot vereinbarten Preis der Leistungen enthalten.

11.3. Ausschließliches Eigentum des Auftragnehmers: Der Quellcode (sofern nicht ausdrücklich im Angebot genannt), die vom Auftragnehmer entwickelten oder verwendeten Werkzeuge, Bibliotheken, Frameworks, Vorlagen, Methoden, Algorithmen und das allgemeine Know-how bleiben ausschließliches Eigentum des Auftragnehmers. Der Kunde erhält eine nicht ausschließliche, unbefristete und nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung dieser Elemente innerhalb der Liefergegenstände. In die Liefergegenstände integrierte Open-Source-Komponenten unterliegen weiterhin ihren jeweiligen Lizenzen. Der Auftragnehmer teilt dem Kunden auf Anfrage die Liste der verwendeten Open-Source-Komponenten mit. Fehlt eine ausdrückliche Angabe im Angebot, wird dem Kunden nur der kompilierte, bereitgestellte oder nutzbare Liefergegenstand übergeben.

11.4. Referenzrecht: Sofern der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen nach Ende des Auftrags schriftlich widerspricht, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, den Auftrag in nicht vertraulicher Weise in seinem Portfolio und seinen geschäftlichen Referenzen zu nennen.

11.5. Ohne vollständige Zahlung wird keine Lizenz gewährt und der Kunde hat keinerlei Nutzungsrecht an den Liefergegenständen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Einstellung der Nutzung sowie die Rückgabe oder Vernichtung der Liefergegenstände zu verlangen.

11.6. Domainnamen: Vom Auftragnehmer im Namen des Kunden registrierte Domainnamen bleiben Eigentum des Kunden. Der Auftragnehmer überträgt sie nach vollständiger Zahlung auf einfache schriftliche Anfrage an den Kunden.

11.7. Das Angebot kann besondere Bedingungen zum geistigen Eigentum vorsehen, insbesondere die Übergabe des Quellcodes, eine ausschließliche Lizenz, eine Rechteübertragung, eine Hinterlegung (Escrow), eine Wartung oder eine erweiterte Reversibilität. Diese Bedingungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich im Angebot oder in einer von den Parteien unterzeichneten schriftlichen Vereinbarung genannt sind.


Artikel 12 - Vertraulichkeit #

12.1. Jede Partei verpflichtet sich, alle geschäftlichen, technischen oder finanziellen Informationen, die ihr von der anderen Partei im Rahmen des Auftrags mitgeteilt werden, unabhängig von ihrer Form (mündlich, schriftlich, digital) vertraulich zu behandeln.

12.2. Diese Vertraulichkeitspflicht besteht während der gesamten Dauer der Vertragsbeziehung und für 3 Jahre nach deren Ende fort. Für Informationen, die von der mitteilenden Partei ausdrücklich als „streng vertraulich“ bezeichnet werden, verlängert sich diese Dauer auf 5 Jahre.

12.3. Von dieser Pflicht ausgenommen sind Informationen, die:

  • ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich sind oder werden
  • der empfangenden Partei bereits vor ihrer Mitteilung bekannt waren
  • rechtmäßig von einem Dritten erhalten werden, der keiner Vertraulichkeitspflicht unterliegt
  • aufgrund einer gesetzlichen Pflicht oder einer gerichtlichen Entscheidung offengelegt werden müssen, nach Möglichkeit nach vorheriger Mitteilung an die andere Partei

Artikel 13 - Datenschutz (DSGVO) #

13.1. Im Rahmen der Geschäftsbeziehung verarbeitet der Auftragnehmer die personenbezogenen Daten des Kunden (Name, Anschrift, E-Mail, Telefon, USt-IdNr.) als Verantwortlicher zum Zweck der Kundenverwaltung, der Rechnungsstellung und der Kommunikation.

13.2. Rechtsgrundlage dieser Verarbeitung sind die Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und das berechtigte Interesse des Auftragnehmers (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).

13.3. Die Daten werden für die Dauer der Geschäftsbeziehung und danach für die gesetzliche Verjährungsfrist (10 Jahre für steuerliche Pflichten) aufbewahrt.

13.4. Der Kunde hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch. Diese Rechte werden per E-Mail an hello@arckone.com ausgeübt.

13.5. Verarbeitet der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden (als Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO), wird vor Beginn der Verarbeitung gesondert ein Auftragsverarbeitungsvertrag (Data Processing Agreement) geschlossen. Dieser legt insbesondere die Datenkategorien, die betroffenen Personen, die Zwecke, die Fristen, die Sicherheitsmaßnahmen, die weiteren Auftragsverarbeiter (Unterauftragsverarbeiter) und die dokumentierten Weisungen des Kunden fest.

13.6. Der Auftragnehmer verarbeitet sensible Daten oder Daten mit hohem Risiko nur, wenn diese Verarbeitung vor Beginn des Auftrags ausdrücklich schriftlich vorgesehen ist und die erforderlichen Garantien festgelegt sind. Fehlt eine besondere schriftliche Vereinbarung, sieht der Kunde davon ab, dem Auftragnehmer solche Daten zu übermitteln.

13.7. Bei Beschwerden kann sich der Kunde an die Datenschutzbehörde (Autorité de protection des données) wenden (www.autoriteprotectiondonnees.be).


Artikel 14 - Haftung #

14.1. Die Haftung des Auftragnehmers ist auf unmittelbare und vorhersehbare Schäden beschränkt, die auf einem nachgewiesenen Verschulden bei der Erfüllung seiner Pflichten beruhen.

14.2. Vorbehaltlich der in Artikel 14.3 vorgesehenen Ausnahmen und soweit gesetzlich zulässig haftet der Auftragnehmer nicht für Schäden, die nicht die unmittelbare und direkte Folge seiner Pflichtverletzung sind. Hierunter können je nach den konkreten Umständen insbesondere entgangener Gewinn, Umsatz-, Kunden-, Chancen- oder Reputationsverluste, Betriebsausfall und Datenverlust fallen.

14.3. Die gesamte kumulierte vertragliche und außervertragliche Haftung des Auftragnehmers ist, gleich aus welchem Rechtsgrund, bei einer einmaligen Leistung auf den für die betreffende Leistung vereinbarten Gesamtpreis ohne MwSt. und bei einer wiederkehrenden Leistung auf die Summe der für diese Leistung in den 12 Monaten vor dem schadensbegründenden Ereignis gezahlten oder zahlbaren Entgelte ohne MwSt. begrenzt. Bei einer nicht vorsätzlichen Verletzung einer Pflicht zur Vertraulichkeit, zum geistigen Eigentum oder zum Datenschutz erhöht sich diese Obergrenze auf das Doppelte der normalerweise geltenden Obergrenze. Die in diesem Artikel 14 vorgesehenen Ausschlüsse und Beschränkungen gelten nicht bei:

  • Arglist oder vorsätzlichem Fehlverhalten;
  • grobem Verschulden (faute lourde) des Auftragnehmers oder einer Person, für die er einzustehen hat;
  • Tod oder Verletzung der körperlichen Unversehrtheit;
  • Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, soweit die Anwendung des Ausschlusses oder der Beschränkung diese Pflicht ihres Inhalts berauben würde;
  • einer Haftung, die gesetzlich nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann.

14.4. Der Auftragnehmer haftet nicht für Störungen oder Unterbrechungen von Diensten Dritter, die seiner angemessenen Kontrolle entzogen sind. Dieser Ausschluss gilt nicht, wenn der Schaden auf einem Verschulden des Auftragnehmers bei der Auswahl, Konfiguration oder Integration des Dienstes Dritter oder auf dem Fehlen einer ausdrücklich vereinbarten Kontinuitäts- oder Notfallmaßnahme beruht.

14.5. Der Kunde erkennt an, dass Informatiksysteme nie vollständig frei von Fehlern (Bugs) oder Schwachstellen sein können. Der Auftragnehmer garantiert keinen unterbrechungs- oder fehlerfreien Betrieb der Liefergegenstände außerhalb der vereinbarten Spezifikationen und der Gewährleistungsfrist.

14.6. Ausschließlich für Unternehmer-Kunden gilt: Jede Haftungsklage gegen den Auftragnehmer ist bei sonstigem Ausschluss (à peine de déchéance) innerhalb von 24 Monaten ab dem Tag zu erheben, an dem der Kunde von dem Schaden und den Tatsachen, die eine Haftung des Auftragnehmers begründen können, Kenntnis erlangt hat oder vernünftigerweise hätte erlangen müssen. Diese Frist kann jedoch nicht vor Ablauf von sechs Monaten nach Ende der betreffenden Leistung enden. Sie ist während des in Artikel 20.2 vorgesehenen gütlichen Verfahrens ab der schriftlichen Mitteilung der Streitigkeit gehemmt. Sie gilt nur, soweit gesetzlich zulässig, und nicht in den in Artikel 14.3 aufgeführten Fällen. Verbrauchern stehen die gesetzlichen Fristen uneingeschränkt zu.


Artikel 15 - Höhere Gewalt #

15.1. Eine Partei haftet nicht für die Nichterfüllung oder Verzögerung, die auf höherer Gewalt beruht. Höhere Gewalt ist jedes Ereignis, das sich der angemessenen Kontrolle der sich darauf berufenden Partei entzieht, ihr nicht zuzurechnen ist, bei Vertragsschluss vernünftigerweise nicht vorhersehbar war, nicht vermieden oder überwunden werden konnte und die Erfüllung der betreffenden Pflicht vorübergehend oder endgültig unmöglich macht. Eine Naturkatastrophe, eine Epidemie, ein Krieg, eine behördliche Entscheidung, ein Generalstreik, ein flächendeckender Netz- oder Stromausfall, ein Cyberangriff oder ein schwerwiegender Ausfall eines Cloud- oder Hosting-Anbieters kann insbesondere höhere Gewalt darstellen, jedoch nur, wenn sämtliche vorstehenden Voraussetzungen erfüllt sind. Eine bloße Kostensteigerung, ein Personalmangel oder eine erschwerte Erfüllung stellt für sich allein keine höhere Gewalt dar.

15.2. Die Partei, die sich auf höhere Gewalt beruft, unterrichtet die andere Partei innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich, legt die verfügbaren Nachweise vor und ergreift angemessene Maßnahmen zur Begrenzung der Folgen. Die betroffenen Pflichten sind für die Dauer der vorübergehenden Unmöglichkeit ausgesetzt. Bei endgültiger Unmöglichkeit wird die betroffene Partei nach dem anwendbaren Recht befreit. Dauert die vorübergehende Unmöglichkeit länger als 60 Tage, kann jede Partei den betroffenen nicht ausgeführten Teil oder, wenn die Fortsetzung vernünftigerweise ihren Nutzen verloren hat, den gesamten Vertrag ohne Entschädigung kündigen. Bereits erbrachte Leistungen und nicht betroffene Pflichten bleiben geschuldet.


Artikel 16 - Kündigung #

16.1. Bei einer schwerwiegenden Pflichtverletzung einer Partei kann die andere Partei den Vertrag per Einschreiben kündigen, nachdem eine ausführliche und begründete Inverzugsetzung 15 Kalendertage lang ohne Wirkung geblieben ist.

16.2. Bei vorzeitiger Kündigung durch den Kunden aus Gründen der Zweckmäßigkeit, außerhalb einer Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder der Ausübung eines gesetzlichen Rechts:

  • Die ausgeführten Leistungen, einschließlich der laufenden Arbeiten anteilig nach ihrem Fortschritt, sind zum vereinbarten Preis geschuldet.
  • Nicht stornierbare Kosten Dritter, die mit Zustimmung des Kunden eingegangen wurden und nicht bereits in den vorgenannten Beträgen enthalten sind, sind gegen Nachweis geschuldet.
  • Der Unternehmer-Kunde schuldet eine Pauschalentschädigung in Höhe von 20 % des Preises ohne MwSt. ausschließlich der noch auszuführenden Leistungen. Diese Entschädigung deckt die reservierte Kapazität, die nicht wiedererlangbaren Organisationskosten und die entgangene Marge. Sie ist nicht mit einer anderen Entschädigung für denselben Schaden kumulierbar.
  • Sieht eine wiederkehrende Leistung ausdrücklich eine anfängliche Mindestlaufzeit vor, schuldet der Unternehmer-Kunde bei Kündigung während dieser Laufzeit eine Entschädigung in Höhe von 50 % der bis zu deren Ende noch geschuldeten wiederkehrenden Entgelte ohne MwSt., anstelle der im vorstehenden Punkt vorgesehenen Entschädigung von 20 % für diese Entgelte. Die bereits erbrachten Leistungen und die Kosten Dritter bleiben gesondert geschuldet. Diese Entschädigung gilt nicht, wenn die Kündigung auf einer schwerwiegenden Pflichtverletzung des Auftragnehmers, einem zur Kündigung berechtigenden Fall höherer Gewalt oder einem anderen gesetzlichen Recht zur kostenfreien Kündigung beruht.
  • Für den Verbraucher-Kunden ist keine Kündigungsentschädigung geschuldet, wenn er ein gesetzliches Widerrufsrecht oder Recht zur kostenfreien Kündigung wirksam ausübt, unbeschadet des gesetzlich geschuldeten anteiligen Betrags für die auf seinen ausdrücklichen Wunsch bereits ausgeführten Leistungen. In allen anderen Fällen ist eine Pauschalentschädigung in Höhe von 10 % des Preises inkl. MwSt. ausschließlich der noch auszuführenden Leistungen geschuldet. Dieselbe Entschädigung schuldet der Auftragnehmer, wenn er den Vertrag aus Gründen der Zweckmäßigkeit beendet, ohne Pflichtverletzung des Verbrauchers und ohne höhere Gewalt. Sie ist nicht mit einer anderen Entschädigung für denselben Schaden kumulierbar und gilt nur, soweit die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften dies zulassen.

16.3. Im Fall von Konkurs, Liquidation, gerichtlichem Reorganisationsverfahren oder Einstellung der Geschäftstätigkeit einer der Parteien kann die andere Partei den Vertrag von Rechts wegen durch einfache schriftliche Mitteilung kündigen.

16.4. Im Fall einer Kündigung, gleich aus welchem Grund, bleiben die Artikel über geistiges Eigentum (Art. 11), Vertraulichkeit (Art. 12), Datenschutz (Art. 13), Haftung (Art. 14) und Gerichtsstand (Art. 20) in Kraft.


Artikel 17 - Unterauftragsvergabe #

17.1. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, für die Ausführung aller oder eines Teils der Leistungen Subunternehmer einzusetzen. Der Auftragnehmer bleibt gegenüber dem Kunden für die ordnungsgemäße Ausführung der seinen Subunternehmern übertragenen Leistungen verantwortlich.

17.2. Die Subunternehmer unterliegen denselben Pflichten zur Vertraulichkeit und zum Datenschutz wie der Auftragnehmer. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass seine Subunternehmer hinreichende Garantien für Sicherheit und DSGVO-Konformität bieten.


Artikel 18 - Abwerbeverbot #

18.1. Während der Vertragsdauer und für 12 Monate nach dessen Ende verpflichtet sich jede Partei, Mitarbeiter oder Subunternehmer der anderen Partei, die an der Ausführung des Auftrags beteiligt waren, weder direkt noch indirekt abzuwerben, einzustellen oder zu beschäftigen.

18.2. Bei Verstoß gegen diese Klausel schuldet die zuwiderhandelnde Partei eine Pauschalentschädigung in Höhe von 3 Monatsbruttovergütungen der betroffenen Person. Diese Entschädigung deckt den vorhersehbaren Schaden aus Ersatz, Personalbeschaffung und Betriebsstörung und ist nicht mit einer anderen Entschädigung für denselben Schaden kumulierbar.

18.3. Diese Klausel hindert den Kunden nicht daran, eine Person einzustellen, die sich von sich aus auf eine öffentliche und allgemeine Stellenanzeige bewirbt, ohne dass der Kunde aktiv auf diese Person zugegangen ist.


Artikel 19 - Datenübertragbarkeit und Ausstiegsklausel #

19.1. Am Vertragsende, gleich aus welchem Grund, gibt der Auftragnehmer dem Kunden auf schriftliche Anfrage, die innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende gestellt wird, sämtliche Daten des Kunden in einem gängigen und verwertbaren Format heraus.

19.2. Die Kosten für Migration, Export oder Übergangsunterstützung trägt der Kunde; sie werden zu den dann geltenden Tarifen in Rechnung gestellt, sofern im Angebot nicht anders vereinbart.

19.3. Nach Ablauf der in Punkt 19.1 genannten Frist von 30 Tagen ist der Auftragnehmer berechtigt, die Daten des Kunden nach einer letzten Warnung per E-Mail mit einer Nachfrist von 15 Tagen aus seinen Systemen zu löschen, es sei denn, eine Aufbewahrung ist zur Erfüllung einer gesetzlichen, steuerlichen, buchhalterischen, beweisbezogenen, sicherheitsbezogenen, sicherungsbezogenen oder protokollbezogenen Pflicht erforderlich.

19.4. Auf Anfrage und gegen Vergütung kann der Auftragnehmer den Übergang zu einem anderen Dienstleister begleiten, indem er eine technische Dokumentation der erstellten Entwicklungen und einen angemessenen Wissenstransfer bereitstellt.


Artikel 20 - Anwendbares Recht und Gerichtsstand #

20.1. Diese Allgemeinen Bedingungen und jede Vertragsbeziehung zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden unterliegen belgischem Recht.

20.2. Im Streitfall verpflichten sich die Parteien, innerhalb von 30 Tagen ab der schriftlichen Mitteilung der Streitigkeit eine gütliche Lösung zu suchen. Die Parteien können vereinbaren, einen von der Föderalen Mediationskommission (Commission fédérale de médiation) zugelassenen Mediator hinzuzuziehen.

20.3. Kommt innerhalb der in Punkt 20.2 genannten Frist keine gütliche Einigung zustande, sind ausschließlich die Gerichte des Gerichtsbezirks Hennegau, Abteilung Tournai, zuständig.


Artikel 21 - Elektronischer Beweis #

21.1. Die Parteien erkennen an, dass der E-Mail-Verkehr über die vertraglichen Adressen zwischen ihnen ein gültiges und zulässiges Beweismittel darstellt.

21.2. Die Computerdateien, Protokolle (Logs), Sicherungen und elektronischen Aufzeichnungen des Auftragnehmers sind bis zum Beweis des Gegenteils zulässige Beweise für die Erbringung der Leistungen, die Anzahl der geleisteten Stunden und die ausgetauschten Mitteilungen.

21.3. Jede an die vertragliche E-Mail-Adresse des Empfängers gesendete Mitteilung gilt am ersten Werktag nach ihrem Versand als zugegangen.


Artikel 22 - Besondere Bestimmungen für Verbraucher (B2C) #

22.1. Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinne von Buch VI des Wirtschaftsgesetzbuches (Code de droit économique), gehen die folgenden Bestimmungen den entgegenstehenden Klauseln dieser Allgemeinen Bedingungen vor:

22.2. Vorvertragliche Informationen: Vor jeder Bestellung im Fernabsatz oder online erhält der Verbraucher die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen über die Identität des Auftragnehmers, die wesentlichen Merkmale der Leistung, den Preis, die Zahlungsmodalitäten, die Ausführungsfristen, die gesetzliche Gewährleistung und das Widerrufsrecht.

22.3. Widerrufsrecht: Der Verbraucher kann innerhalb von 14 Kalendertagen ab Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen und ohne Vertragsstrafe gemäß Artikel VI.47 ff. des Wirtschaftsgesetzbuches (Code de droit économique) widerrufen. Er kann dieses Recht per E-Mail an hello@arckone.com oder mit dem in Artikel 24 wiedergegebenen Muster-Widerrufsformular ausüben. Jede eindeutige Erklärung, aus der der Wille zum Widerruf hervorgeht, genügt.

22.4. Beginn der Ausführung während der Widerrufsfrist: Sofern der Verbraucher dies nicht ausdrücklich verlangt, beginnt der Auftragnehmer mit der Ausführung einer Dienstleistung nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist. Verlangt der Verbraucher ausdrücklich den Beginn der Leistung während dieser Frist und widerruft er anschließend, schuldet er einen Betrag, der den bis zur Mitteilung seines Widerrufs bereits ausgeführten Leistungen anteilig entspricht.

22.5. Erlöschen des Widerrufsrechts: Bei Dienstleistungen, die vor Ablauf der Widerrufsfrist vollständig erbracht wurden, verliert der Verbraucher sein Widerrufsrecht nur, wenn die Ausführung mit seiner vorherigen ausdrücklichen Zustimmung und seiner Kenntnisnahme vom Verlust dieses Rechts bei vollständiger Vertragserfüllung begonnen hat. Bei digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger bereitgestellt werden, erlischt das Widerrufsrecht nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen, nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers und seiner Kenntnisnahme vom Verlust dieses Rechts.

22.6. Erstattung bei Widerruf: Bei wirksamem Widerruf erstattet der Auftragnehmer die vom Verbraucher erhaltenen Zahlungen innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag, an dem er über die Widerrufsentscheidung unterrichtet wird, unter Verwendung desselben Zahlungsmittels wie bei der ursprünglichen Transaktion, sofern nicht anders vereinbart. Der Auftragnehmer kann den anteiligen Betrag abziehen, der für die auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers bereits ausgeführten Leistungen geschuldet ist.

22.7. Zahlungsverzug des Verbrauchers: Zahlt ein Verbraucher nicht, ist die erste Zahlungserinnerung kostenlos. Der Auftragnehmer kann Verzugszinsen oder eine Pauschalentschädigung erst nach Ablauf einer Mindestfrist von 14 Kalendertagen nach Versand der Zahlungserinnerung verlangen, berechnet nach den anwendbaren zwingenden Vorschriften. Eine etwaige Pauschalentschädigung darf die für Verbraucherschulden geltenden gesetzlichen Obergrenzen nicht überschreiten: 20 EUR, wenn der geschuldete Restbetrag 150 EUR oder weniger beträgt; 30 EUR zuzüglich 10 % des Betrags zwischen 150,01 EUR und 500 EUR, wenn der geschuldete Restbetrag zwischen 150,01 EUR und 500 EUR liegt; und 65 EUR zuzüglich 5 % des 500 EUR übersteigenden Betrags, höchstens 2.000 EUR, wenn der geschuldete Restbetrag 500 EUR übersteigt. Über die gesetzlich zulässigen Zinsen und Entschädigungen hinaus kann vom Verbraucher kein weiterer Betrag für die gütliche Beitreibung verlangt werden.

22.8. Zuständiges Gericht: Das zuständige Gericht bestimmt sich nach den für Verbraucher geltenden zwingenden Vorschriften. Der Verbraucher kann insbesondere die Gerichte seines Wohnsitzes anrufen, wenn das Gesetz dies vorsieht.

22.9. Haftung: Die in Artikel 14 vorgesehenen Haftungsbeschränkungen gelten gegenüber dem Verbraucher nur, soweit das Wirtschaftsgesetzbuch (Code de droit économique) dies zulässt. Sie können die Haftung des Auftragnehmers für Schäden aus seinem eigenen Handeln nicht ausschließen, wenn das Gesetz dies verbietet.

22.10. Vertragsstrafe: Die in Artikel 16.2 vorgesehene Kündigungsentschädigung gilt für den Verbraucher gegenseitig. Führt eine Pflichtverletzung des Auftragnehmers zur Kündigung, hat der Verbraucher unter den gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen Anspruch auf eine gleichwertige Entschädigung.

22.11. Gesetzliche Gewährleistung: Der Verbraucher genießt die gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für digitale Inhalte und Dienstleistungen, wie sie in den anwendbaren zwingenden Bestimmungen vorgesehen ist.


Artikel 23 - Verschiedene Bestimmungen #

23.1. Wird eine Klausel dieser Bedingungen von einem zuständigen Gericht für nichtig oder nicht anwendbar erklärt, bleiben die übrigen Klauseln in Kraft. Die nichtige Klausel wird durch eine wirksame Klausel ersetzt, deren wirtschaftliche und rechtliche Wirkung der ursprünglichen Klausel so nahe wie möglich kommt.

23.2. Die Nichtausübung eines in diesen Bedingungen vorgesehenen Rechts stellt keinen Verzicht auf dieses Recht dar.

23.3. Diese Bedingungen sind auf Französisch, Niederländisch, Englisch und Deutsch verfügbar. Die dem Kunden tatsächlich übermittelte und von ihm angenommene Sprachfassung regelt die Vertragsbeziehung. Wurden mehrere Fassungen übermittelt und angenommen, geht bei Abweichungen die französische Fassung vor, sofern die Besonderen Bedingungen nichts anderes bestimmen, und unbeschadet der anwendbaren zwingenden Vorschriften.

23.4. Der Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden stellt die gesamte Vereinbarung der Parteien über seinen Gegenstand dar und ersetzt alle früheren schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen über denselben Gegenstand.


Artikel 24 - Muster-Widerrufsformular #

Der Verbraucher kann das nachstehende Muster verwenden, ist dazu aber nicht verpflichtet. Eine eindeutige, per E-Mail gesendete Erklärung genügt ebenfalls.

An ARCKONE SRL, Rue Beyaert 83, 7500 Tournai, Belgien, hello@arckone.com:

Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:

  • Bestellt am:
  • Name des Verbrauchers:
  • Anschrift des Verbrauchers:
  • Für die Bestellung verwendete E-Mail-Adresse:
  • Unterschrift des Verbrauchers, nur bei Mitteilung auf Papier:
  • Datum:

ARCKONE SRL - Rue Beyaert 83, 7500 Tournai - BCE 1036.692.448 - USt-IdNr. BE 1036.692.448

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